Suchergebnisse für

122 Ergebnisse Zuerst sehen: die relevantesten Ergebnisse | die neuesten Ergebnisse
  1. Rechte als Arbeitnehmer und Entschädigung

    Rechte als Arbeitnehmer Der Sporturlaub wird tatsächlich geleisteter Arbeitszeit gleichgestellt. Demzufolge gelten während der Dauer des Sporturlaubs weiterhin die gesetzlichen Bestimmungen in Sachen Sozialversicherung und Kündigungsschutz. Die Dauer des Sporturlaubs wird derjenigen des jährlichen

  2. Verwaltungsverfahren

    Der Antrag auf Sporturlaub ist entweder durch das nationale olympische Komitee (COSL) oder den zuständigen nationalen Verband schriftlich beim Sportministerium einzureichen. Wenn der zuständige nationale Verband den Antrag stellt, hat das nationale olympische Komitee hierzu Stellung zu nehmen. Der

  3. Checkliste für Ehrenamtliche

    Falls Sie sich freiwillig in einer Organisation engagieren wollen, verzichten Sie beim ersten Gespräch nicht auf die Klärung folgender Fragen: Einarbeitungszeit Wie lange Wer arbeitet Sie ein Welche Tätigkeiten

  4. Externe Kommunikation

    In diesem Abschnitt finden Sie Informationen über die Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung Ihres Vereines bzw. den Veranstaltungen die Sie im Laufe des Jahres organisieren. Entdecken Sie die Vielzahl von Kommunikationsmöglichkeiten die es gibt. Beziehung mit den Medien Postsendungen zu ermäßigtem

  5. Behördengänge

    Im Laufe des Jahres muss jeder Verein eine Mitgliederversammlung einberufen. Regelmäßig ändern die Vereine ihren Satzung, man muss das Verfahren laut Gesetz einhalten. Generalversammlung abhalten Änderung der Statuten Einen Verein auflösen

  6. Voraussetzungen für den Anspruch des Sporturlaubs

    Voraussetzungen Um in den Genuss des Sporturlaubs zu gelangen, müssen die Leistungssportler sowie die Linien- und Schiedsrichter: als Nicht-Berufssportler einem anerkannten nationalen Sportverband angehören; qualifiziert sein, um Luxemburg bei den oben genannten internationalen Wettkämpfen zu

  7. Urlaub

    Es bestehen verschiedenen Arten von Urlaub für die ehrenamtlichen Mitglieder. In diesem Teil des Ehrenamtportals finden Sie die Einzelheiten zu den verschiedenen Möglichkeiten von Urlaub (Informationen über die Modalitäten, die Dauer und die Bedingungen der Vergabe). Entwicklungshilfeurlaub

  8. Entwicklungshilfeurlaub

    Kontakt Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten Direktion für Entwicklungszusammenarbeit 6, rue de la Congrégation L-1352 Luxemburg