Suchergebnisse für

286 Ergebnisse Zuerst sehen: die relevantesten Ergebnisse | die neuesten Ergebnisse
  1. Praktischer Leitfaden des Ehrenamtes

    Die Vereinigung sorgt dafür und achtet darauf, dass der Ehrenamtliche als vollwertige(r) Mitarbeiter(in) aufgenommen und angesehen wird der Ehrenamtliche klare Informationen über die Vereinigung, ihre Zielsetzungen und ihre Funktionsweise erhält dem Ehrenamtliche eine Tätigkeit zugewiesen wird, bei

  2. Öffentlichkeitsarbeit bei Veranstaltungen

    Eine Veranstaltung kann mit verschiedensten Werbemittel beworben werden: Plakate, Anzeigen, Inserate, PR-Meldungen, Radio, TV und soziale Netzwerke. Für die Werbung immer mehrere Mittel nutzen, sie soll nie nur auf einem Bein stehen. Natürlich setzt meist das Budget den Rahmen. Allerdings soll nicht

  3. Buchführung/Finanzen

    Aufgrund des Artikels 13 des abgeänderten Gesetzes vom 21. April 1928 bezüglich die Vereinigungen ohne Gewinnzweck und Stiftungen muss der Verwaltungsrat / Komitee jedes Jahr die Bilanzen des vergangenen Geschäftsjahres und den Haushalt für das kommende Jahr der Generalversammlung vorlegen zwecks

  4. Einen Verein auflösen

    Gerichtliche Auflösung Die gerichtliche Auflösung, kann durch einen Antrag an das zuständige Bezirksgericht durch ein Mitglied, den Staatsanwalt, eine interessierte Drittperson eingereicht werden gegen den Verein, welcher außer Stande ist seine Pflichten zu erfüllen, welcher sein Vermögen für andere

  5. Aufwertung des Ehrenamtes

    Sie haben Wissen und Know-how im Rahmen Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeiten gewonnen. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Fähigkeiten und Ihr Engagement offiziell anerkennen zu lassen. In diesem Abschnitt finden Sie verschiedene Mittel um die Aufwertung Ihres ehrenamtlichen Engagement zu fördern.

  6. Hausierhandel und Spendenaktion

    Kontakt Die Anträge für Spendenaktionen sind unter folgender Adresse anzufragen : Justizministerium 13, rue Erasme L-2934 Luxemburg

  7. Vorgehensweise und Details

    Die Reklametafeln für Bälle und Wald- und Wiesenfeste müssen gemäß der Richtlinien des ministeriellen Erlasses vom 6. März 1991 aufgebaut werden, welcher die Verkehrsbeschilderung festlegt. Besagte Verordnung beschränkt sowohl die Zahl der Schilder auf sechs als auch die Dauer des Aushangs. Die

  8. Die Ehrenamtagentur tritt der Initiative "Making Luxembourg" bei

    Die Initiative „Making Luxembourg“ wurde von verschiedenen Akteuren der Luxemburger Zivilgesellschaft ins Leben gerufen, um das Zusammenleben zu fördern und den Rassismus zu bekämpfen. Ziel dieser Initiative ist es, die Bevölkerung auf das Problem des Rassismus und Fremdenhasses aufmerksam zu machen