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  1. Veröffentlichung der Statuten im Mémorial

    Die Hinterlegung der Dokumente für die Veröffentlichung im Memorial sind nur mit dem Nachweis der Zahlung eines Pauschalbetrags bei der Eintragungs- und Domäneverwaltung akzeptiert. Der Pauschalbetrag pro zu veröffentlichen Dokument für Vereine ohne Gewinnzweck und Stiftungen beträgt 30 € für

  2. Urlaub

    Es bestehen verschiedenen Arten von Urlaub für die ehrenamtlichen Mitglieder. In diesem Teil des Ehrenamtportals finden Sie die Einzelheiten zu den verschiedenen Möglichkeiten von Urlaub (Informationen über die Modalitäten, die Dauer und die Bedingungen der Vergabe). Entwicklungshilfeurlaub

  3. Entwicklungshilfeurlaub

    Kontakt Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten Direktion für Entwicklungszusammenarbeit 6, rue de la Congrégation L-1352 Luxemburg

  4. Verwaltungsrat / Komitee

    Der Verwaltungsrat besteht aus den Verwaltern des Vereines (aus dem/der Präsidenten/In, Vize-Präsidenten/In, Kassierer/In, Sekretär/In, Mitgliedern). Er verwaltet im alltäglichen Geschäftsleben die gängigen Geschäfte des Vereins. Er vertritt den Verein gegenüber von Drittpersonen in allen

  5. Minderjährige und Vereine

    Der Minderjährige oder das Kind ist laut luxemburger Zivilgesetzbuch eine Person welche noch keine 18 Jahre alt ist. In Luxemburg wird man mit 18 Jahren volljährig. Das Zivilgesetzbuch bestimmt dass man mit 18 fähig ist alle zivilrechtlichen Handlungen vorzunehmen. Das Kind bleibt unter der

  6. Stimmrecht in den Vereinigungen

    Wenn man den Jugendlichen, den Kindern das Recht zugesteht Mitglied zu werden, so muss man ihm auch die Rechte welche damit verbunden sind zugestehen. Im Prinzip hat ein Mitglied das Stimmrecht in der Generalversammlung und das Recht sich für einen Posten zu bewerben. Nun aber hat ein nicht mündiger