Nichtregierungsorganisationen (NGO) Der Begriff wurde von der UNO geprägt seit 1946 um die Strukturen der zivilen Gesellschaft zu beschreiben im Gegensatz zu den Staaten. In der öffentlichen Meinung beschreibt der Begriff NGO die humanitären Gruppierungen welche hauptsächlich im Bereich der Entwicklungshilfe handeln. Im großen und ganzen gibt es mehrere Gruppen von NGO welche nach ihrem Arbeitsbereich in humanitäre NGO-, NGO zum Schutz der Menschenrechte, NGO zum Schutz der Umwelt und NGO zum Voranbringen der Kunst eingeteilt werden können. In Luxemburg haben die Nichtregierungsorganisationen keinen gesetzlichen Rahmen. Das Außenministerium hat jedoch eine Art Spezialstatut eingeführt, welches für die ONG die in der Entwicklungshilfe tätig sind. In diesem Kontext sind die NGO Vereinigungen der zivilen Gesellschaft welche durch ihre grenzüberschreitenden Aktionen, ihre aktive Teilnahme am demokratischen Aufbau und des Kampfes gegen Ungerechtigkeiten und einer gewissen Idee von Solidarität ausgezeichnet sind. Der Antrag auf staatliche Anerkennung muss an das Außenministerium gerichtet werden und muss eine Beschreibung der Aktivitäten und der Motivationen beinhalten. Man muss natürlich die Statuten und auch noch Information über die Verwalter beilegen. Wenn man die Liste der anerkannten NGO betrachtet, so sieht man dass die Mehrzahl davon die juristische Form eines Verein ohne Gewinnzweck (A.s.b.l.) oder einer Stiftungen angenommen haben. Diese Vereinigungen müssen die Gesetzgebung über die Vereine ohne Gewinnzweck beachten und die Regeln um als juristische Person anerkannt zu werden. achdem eine Vereinigung vom Staat anerkannt ist, können die Spenden steuerlich abgesetzt werden. Die Liste der Vereinigungen ist auf der Internetseite von der Steuerverwaltung einzusehen unter www.impotsdirects.public.lu