Verein ohne Gewinnzweck (a.s.b.l.) Der Verein ohne Gewinnzweck (a.s.b.l.) ist eine Vereinigung zwischen Personen welche sich zusammen getan haben zwecks Erfüllen / Erreichen eines gemeinsamen Ziels und welche es entschieden haben die Gründung und das Geschäftsleben ihres Vereins bestimmten gesetzlichen Regeln zu unterwerfen. Der Idealverein darf keinen lukrativen Zweck erfüllen das heißt sein Zweck darf nicht ausschließlich darauf ausgerichtet sein einen Gewinn zu erzielen. Der Gesetzgeber schließt aus, dass ein Verein ohne Gewinnzweck keine kommerziellen und industriellen Aktivitäten verfolgen kann. Das heißt nicht dass ein Verein kein Geld bekommen kann für ihre Aktivitäten, aber dieses Gewinn darf nicht an die Mitglieder vom Verein verteilt werden. Der Gewinn kann jedoch für den Kauf von Material und dem notwendigen Sachen für die Ausführung vom Zweck der Vereins gebraucht werden. Diese Güter gehören dem Verein. Ein Idealverein ist eine "juristische Person" sofern er bei seiner Gründung und seinem Betrieb und Arbeitsweise das Gesetz berücksichtigt und eine Reihe von Bedingungen und Formalitäten erfüllt. Laut Gesetz ist der Verein durchaus berechtigt Geld zu besitzen und Besitztümer zu kaufen, jedoch nur im Hinblick auf die Erfüllung seines Zweckes und seiner Ziele. Die juristische Form des Verein ohne Gewinnzweck garantiert seinen Mitgliedern einen gewissen Schutz. Die Mitglieder haften hier im Prinzip nicht mit ihrem Privatvermögen. Sie handeln im Prinzip im Namen des Vereins und nicht in ihrem eigenen Namen. Sie haften natürlich für ihre Verwaltungsfehler. Die Mitglieder eines Vereins dürfen im allgemeinen nicht vergessen dass nur eine transparente Vereinsgeschichte auf längere Sicht gesehen ihnen eine zufriedene Arbeit garantiert. In diesem Sinne ist es unerlässlich regelmäßig die vorgesehen Hinterlegungen in dem Handelsregister zu tätigen. Alle hinterlegungspflichtigen Dokumente sind beim Handels- und Firmenregister zur Aufbewahrung in der Akte des Vereins einzureichen. Info: Offenbar handeln die Gerichte pragmatisch und akzeptieren, dass Vereine gelegentlich Aktivitäten im lukrativen Bereich haben (z.B. Organisation von Pferderennen). Im Gegenzug verlangen sie, dass alle Folgen einer solchen Tätigkeit gezogen werden (ein Verein kann für unlauteren Wettbewerb gerichtlich verfolgt werden, zum Beispiel).