Faktischer Verein Der faktische Verein ist ein Zusammenschluss von mehreren Personen die keine juristische Struktur hat respektiv der Verein erfüllt nicht die Bedingungen des Gesetzes über Vereine ohne Gewinnzweck. Im Vereinsleben besitzen viele Gruppierungen keine Rechtspersönlichkeit, weil sie entweder zu klein sind oder weil die Mitglieder nicht wollen oder nur weil die Formalitäten nicht eingehalten werden. Der Verein funktioniert gemäß seine eigenen Regeln und nach den Grundsätzen des Zivilrechts. Die Mitglieder legen bestimmte Prinzipien fest, die schriftlich festgehalten werden kann oder gemeinsam mündlich vereinbart werden. Selbst wenn solche Vereine keine juristische Personen sind, so sind ihre Satzung doch zwischen den Mitgliedern welche sie unterschrieben haben bindend (wie ein Vertrag). Die Mitglieder eines faktischen Vereins müssen gegebenenfalls mit ihrem Privatvermögen haften, weil im Falle einer Klage die Mitglieder unter ihrem eigenen Namen angestrebt werden können und sich nicht sich hinter dem Verein "verstecken" können. Der faktische Verein hat nicht das Recht unter seinem Vereinsnamen einen Gerichtsprozess anzustrengen. Sie kann nicht auf eine andere Person, Vereinigung oder Organisation als Verein zu verklagen. Die Mitglieder können nur in ihrem eigenen Namen verklagen. Jedes Mitglied kann persönlich voll haftbar sein. Eine gewisse passive Rechtspersönlichkeit wird ihnen von der Rechtsprechung anerkannt, um Missbrauch zu vermeiden. Sie haben nicht das Recht, um Geschenke Schenkungen zu erhalten. Diese Vereine erhalten in der Regel keine Zuschüsse oder sonstige Hilfe, weil die Behörden zögern, solche ohne eigene Rechtspersönlichkeit Gruppen zu unterstützen.