Leistungen der Versicherer bei durch ehrenamtliche Helfer erlittenen Körperschäden Autoinsassen-Unfallversicherung Diese Versicherung erstreckt sich auf Unfälle deren Opfer Fahrer oder Mitfahrer eines Fahrzeugs sind. Diese Verträge sehen eine pauschale Entschädigung vor. Der Versicherungsnehmer wählt selbst die Versicherungssummen. Die Vereinsverantwortlichen können diese Versicherung zu Gunsten ihrer Mitglieder abschließen und haben die Wahl zwischen verschiedenen Optionen je nach Versicherungsgesellschaft. Private Unfallversicherung Diese Versicherung schützt den Versicherten gegen Unfälle des alltäglichen Lebens. Die Vereinsverantwortlichen können eine solche Versicherung abschließen. Diese sieht eine pauschale Entschädigung vor, wenn der Helfer im Rahmen seiner ehrenamtlichen Tätigkeit in Folge eines Unfalls Körperschäden erleidet. Der Umfang der Versicherung variiert von Versicherer zu Versicherer. Verschiedene Gemeinden bzw. der Staat haben Unfallverträge für gewisse Gruppierungen oder Vereine abgeschlossen (zum Beispiel : Freiwillige die bei der Feuerwehr oder beim Rettungsdienst sind, Organisation gemäß den Bestimmungen vom Gesetz vom 8. September 1998). Die Unfälle, die Körperschäden zur Folge haben, können in verschiedenen Fällen als Arbeitsunfälle betrachtet werden und die staatliche Unfallversicherung übernimmt die teilweise Entschädigung der Opfer. Bemerkung: Die Beträge kumulieren mit jenen der staatlichen Unfallversicherung und denjenigen aus einer privaten Unfallversicherung des ehrenamtlichen Helfers.