Notausgänge Evakuierung Gebäude und Lokalitäten, die mehr als 500 Personen aufnehmen können, müssen mindestens 3 ordnungsgemäße Ausgänge haben. Bei über 1000 Personen muss je 500 weiteren Besuchern (oder einer Teilzahl) ein weiterer Ausgang gewährleistet sein. Als Regel gilt: Zahl der Ausgänge = Besucherzahl : 500 + 1, was soviel heißt wie: zwischen 500 und 1000 Besuchern : 3 Ausgänge zwischen 1000 und 1500 Besuchern : 4 Ausgänge zwischen 1500 und 2000 Besuchern : 5 Ausgänge die Breite der Ausgänge muss mit 1 cm pro Person für die ersten 300 Besucher und 0,75 cm pro Person bei mehr als 300 Besuchern berechnet werden die Ausgänge, um als regelgerecht angesehen zu werden, müssen mindestens 5 Meter von einander entfernt sein Stockwerke, die mehr als 500 Personen Platz bieten können, müssen über mindestens 3 regelgerechte Treppen verfügen. Über 1000 Besuchern muss pro 500 Besucher (oder einer Teilzahl) eine zusätzliche Treppe zur Verfügung stehen. die Breite der Treppe muss mit 1,25 cm pro Person (für eine nach unten führende Treppe) und 2 cm pro Person (für eine nach oben führende Treppe) berechnet sein. Für Lokalitäten, die entweder im Untergeschoss oder auf einem Stockwerk liegen müssen immer zwei Treppen zur Verfügung stehen. Hinweisschilder mit der Maximalzahl der in den jeweiligen Sälen zulässigen Besuchern müssen am Eingang angebracht sein. Rettungsmittel In jeder Räumlichkeit, in der sich eine Bühne befindet, deren Fläche größer als 150 qm ist, muss sich mindestens ein Wasserhahn mit einem Feuerwehrschlauch und einer Feuerwehrlanze befinden. Außerdem müssen die Räumlichkeiten über einen oder mehrere Telefonanschlüsse zur Alarmierung der Rettungskräfte verfügen. Ein Schild muss gut sichtbar angebracht sein in der Nähe der Telefone und auf die Notrufnummern der Rettungsdienste hinweisen. Brandmelde-Installation Die Lokalitäten der 2. und 4. Kategorie, die mehr als 3000 Personen empfangen können, müssen mit einem Brandmelde-System ausgestattet sein (für Tanz- und Spielsäle ab 1500 Besucher). Dieses muss die gesamten Lokalitäten abdecken. Die Einrichtungen der 2. und 4. Kategorie, die mehr als 150 qm umfassen und sich im Erdgeschoss befinden, müssen ebenfalls über ein umfassendes Brandmelde-System verfügen. Für die anderen Einrichtungen kann von den zuständigen Stellen ein umfassendes Brandmelde-System ebenfalls verlangt werden.