Besucherzahl in Räumen Die Zahl der Gäste ist festgelegt: entweder durch die unten beschriebene Rechnungsweise (theoretischer Bestand) oder durch die zwingende Erklärung des Veranstaltungsleiters (eingetragener Bestand) Die Sicherheitsregeln für die Bestimmung des theoretischen Bestand sind folgende: 1. Räume ohne Tische oder feste oder mobile Sitzplätze: Theoretische Besucherzahl: 3 Personen je Quadratmeter des dem Publikum zu gängigen Raumes (3p/qm) 2. Säle mit fest installierten Sitzreihen: Das theoretische Effektiv ist festgelegt gemäß der Zahl der Besucher, die auf den Sitzen und Bänken Platz haben zuzüglich 3 Personen pro Quadratmeter für jene Personen, die in den Zwischengängen Platz haben. Was die Sitzbänke anbelangt, so müssen diese wenigstens 50 cm Sitzbreite pro Person aufweisen. 3. Säle mit von feststehenden oder mobilen Sitzen umgebenen Tischen: Die Besucherzahl dieser Säle darf maximal eine Person je Quadratmeter der von den Tischen und Stühlen eingenommenen Fläche plus gegebenenfalls drei Personen je Quadratmeter der nicht von den Tischen und Sitzen beanspruchten Fläche betragen. 4. Ausstellungssäle und –hallen: Der Raum, der den Besuchern zur Verfügung steht, wird auf 3 Personen je Quadratmeter der gesamten Fläche des dem Publikum zur Verfügung stehenden Raumes berechnet. Stände dürfen maximal zwei Drittel der Gesamtfläche eines jeden Saals einnehmen, ein Drittel muss also für den Publikumsverkehr freigehalten werden.