Vorübergehende Änderung der Verkehrsführung beantragen Bei Veranstaltungen oder öffentlichen Ereignissen (Dorffeste, Flohmärkte, Open-Air-Konzerte, Umzüge, Sportevents, wie z. B. Straßenrennen, ...) können aus Sicherheitsgründen eine Änderung der Verkehrsführung wie Straßensperrungen, Umleitungen, Parkverbote oder -erlaubnisse für bestimmte Zonen notwendig sein. Solche Maßnahmen sind vom Gemeinderat zu genehmigen, da eine befristete Verkehrsanordnung erforderlich ist. Der Antrag ist an den Schöffenrat zu richten, vor der Gemeinderatssitzung, die der Veranstaltung unmittelbar vorangeht. Dieser Antrag muss Angaben zu Datum, Uhrzeit, Straßen sowie den Teilabschnitten enthalten, für die eine Ausnahme von der normalen Verkehrsordnung bzw. eine Änderung beantragt wird. Auf öffentlichen Straßen (Bürgersteig eingeschlossen) ausgetragene Sportwettkämpfe mit Wertung oder Preisverleihung bedürfen einer Genehmigung des Transportministeriums (Artikel 143 der Strassenverkehrsordnung - Gesetz vom 14. Februar 1955). Diese ist durch den jeweiligen Sportverband (Luxemburger Leichtathletikverbands (Fédération luxembourgeoise d’athlétisme - FLA), des Luxemburger Triathlonverbands (Fédération luxembourgeoise de triathlon - FLTRI) und des Luxemburger Radsportverbands (Fédération du Sport Cycliste Luxembourgeois - FSCL)) zu beantragen. Die Autorennen werden zu Saisonbeginn durch die Sportkommission des Luxemburger Automobilclubs (ACL) festgelegt. Der Veranstalter muss grundsätzlich alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um den Ordnungsdienst sicherzustellen, Unfälle zu verhindern und die Sicherheit der Teilnehmer und der Zuschauer zu gewährleisten. Die gegebenenfalls mit der Genehmigung verbundenen Auflagen sind strikt einzuhalten.