Genehmigungen in Zusammenhang mit der Luftfahrt Während der Veranstaltung, möchten Sie Luftballons fliegen lassen, das Abschießen eines Feuerwerks, die Verwendung von einem Skybeamer... Alle diese bestimmte Ereignisse die über dem Gebiet des Großherzogtums Luxemburg durchgeführt werden, unterliegen einer behördlichen Genehmigung durch die Zivilluftfahrtbehörde. Bitte beachten Sie die Formulare für den Genehmigungsantrag .