Verwaltungsverfahren Um den Jugendurlaub zu beantragen ist folgendes Verfahren dabei einzuhalten: das Formular ist vom Antragsteller und anschließend vom Arbeitgeber auszufüllen (im Falle von Arbeitnehmern des öffentlichen und privaten Sektors); anschließend legt der Antragsteller das Formular dem Veranstalter der Ausbildung oder Aktivität vor. Dieser Veranstalter (Vereinigung oder Verband) bestätigt die Teilnahme des Antragstellers durch seine Unterschrift; das Formular ist dem Nationalen Jugendwerk (SNJ) mindestens 1 Monat vor Beginn des beantragten Urlaubs zukommen zu lassen. Ein Merkblatt mit den detaillierten Einreichungskriterien, finden Sie in den Unterrubriken. Bei Fragen zu den oben nicht aufgeführten Fällen, wenden Sie sich bitte an das Nationale Jugendwerk für weitere Informationen.