Entschädigung Die Kosten für den Sonderurlaub für Rettungshelfer werden bezüglich der folgenden Personen vom Staat übernommen, den freiwillige Mitarbeiter der Rettungsdienstverwaltung; den Verantwortliche des nationalen Feuerwehrverbands; den Ausbilder und Mitarbeiter der Brandbekämpfungs- und Rettungsdiensteinheiten der Rettungsdienstverwaltung. Der Sonderurlaub für ehrenamtliche Rettungshelfer geht bezüglich der Brandbekämpfungs- und Rettungsdiensteinheiten zu Lasten der jeweiligen Gemeinde. Arbeitnehmer Die Arbeitnehmer sowohl des privaten als auch des öffentlichen Sektors, die einen Sonderurlauberhalten, beziehen ihre Arbeitsentgelt weiter und genießen weiterhin die mit ihrer Aufgabe oder ihrem Amt verbundenen Vergünstigungen. Selbstständige Die Freiberufler beziehen eine Ausgleichsentschädigung, die pauschal auf das Doppelte des sozialen Mindestlohns für qualifizierte Arbeitnehmer festgelegt ist. Die Zahlung der Entschädigung ist begrenzt auf acht Stunden pro Tag und gilt nur für Werktage. Erstattungsantrag Der Arbeitgeber streckt diese Entschädigung vor, die ihm einmal jährlich auf der Grundlage einer Erklärung erstattet wird, die für die Freiwilligen des Zivilschutzes bei der Rettungsdienstverwaltung und für die Feuerwehrleute bei der jeweiligen Gemeinde einzureichen ist. Die Erklärung muss spätestens am 15. Februar des auf das Jahr, für das die Erstattung beantragt wird, folgenden Jahres eingereicht werden. Die Erklärung ist anhand eines Formulars vorzunehmen, das die Betreffenden von der Rettungsdienstverwaltung oder vom Bürgermeister- und Schöffenkollegium der jeweiligen Gemeinde erhalten und ihrem Arbeitgeber aushändigen, welcher dieses Formular ausfüllt und die Erklärung sowie den Erstattungsantrag unterzeichnet. Die Richtigkeit der Angaben auf dem Formular wird durch die Unterschrift des Antragstellers bestätigt.