Entwicklungshilfeurlaub Der Urlaub für Entwicklungshilfe soll Mitgliedern von anerkannten Nichtregierungsorganisationen ermöglichen, an Entwicklungsprogrammen und -projekten zur Unterstützung der Bevölkerungen in Entwicklungsländern teilzunehmen, dies sowohl in Luxemburg als auch im Ausland. Zielgruppe Die Experten und Vertreter von Nichtregierungsorganisationen (mit Ausnahme der Arbeitnehmer dieser Organisationen), die einer selbstständigen oder nicht selbstständigen beruflichen Tätigkeit in Luxemburg nachgehen und folgende Bedingungen erfüllen: sie sind volljährig; sie sind Bürger eines Mitgliedstaates der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung; sie sollen die Bevölkerung eines Entwicklungslandes im Rahmen eines Entwicklungsprogramms oder -projekts unterstützen; sie sind an der Umsetzung eines Entwicklungsprogramms oder -projekts zu Gunsten der Bevölkerungen von Entwicklungsländern, welche Aufgabe einer anerkannten Nichtregierungsorganisation ist, beteiligt; sie besitzen die für die Erfüllung ihrer Aufgabe erforderliche Ausbildung, Fähigkeit und Vorbereitung. Personen, die ehrenamtlich für eine anerkannte NGO arbeiten und parallel dazu einer anderen beruflichen Tätigkeit (als Arbeitnehmer oder nicht) nachgehen, können ebenfalls in den Genuss des Urlaubs für Entwicklungsarbeit gelangen. Voraussetzungen Der Arbeitnehmer muss nachweislich seit mindestens einem Jahr beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt sein, um den Urlaub für Entwicklungshilfe beantragen zu können. Dauer Der Urlaub für Entwicklungshilfe darf pro Person nicht mehr als 6 Tage pro Jahr betragen. Er kann je nach Bedarf aufgeteilt werden. Voraussetzungen Für die Bewilligung des Urlaubs können folgende Missionen berücksichtigt werden: Lesen Entschädigung Mitglieder einer NGO, die einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen, können gegen Vorlage einer Erklärung eine Pauschalentschädigung beziehen. Lesen Verwaltungsverfahren Der Antragsteller muss den Antrag mindestens 2 Monate vor Beginn des Urlaubs an die Direktion für Entwicklungszusammenarbeit übermitteln. Lesen
Voraussetzungen Für die Bewilligung des Urlaubs können folgende Missionen berücksichtigt werden: Lesen
Entschädigung Mitglieder einer NGO, die einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen, können gegen Vorlage einer Erklärung eine Pauschalentschädigung beziehen. Lesen
Verwaltungsverfahren Der Antragsteller muss den Antrag mindestens 2 Monate vor Beginn des Urlaubs an die Direktion für Entwicklungszusammenarbeit übermitteln. Lesen