Entschädigung Selbstständige Tätigkeit Experten und Vertreter einer NGO, die einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen, können gegen Vorlage einer schriftlichen Erklärung eine Pauschalentschädigung in Höhe des Doppelten des sozialen Mindestlohns für qualifizierte Arbeiter beziehen. Der Erklärung ist eine Bescheinigung der zuständigen anerkannten NGO beizufügen, welche die tatsächliche Teilnahme an der Mission, für welche der Urlaub bewilligt wurde, bestätigt. Privater Sektor Experten und Vertreter einer NGO, die einer nicht selbstständigen Tätigkeit im Privatsektor nachgehen, haben Anspruch auf eine vom Arbeitgeber gezahlte Ausgleichsentschädigung, welche jedoch das 4-Fache des Mindestlohns für nicht qualifizierte Arbeiter nicht überschreiten darf. Der Arbeitgeber streckt die Vergütung vor, die ihm vom Staat erstattet wird. Öffentlicher Sektor Während des Urlaubs beziehen die im öffentlichen Sektor beschäftigten Experten und Vertreter einer NGO weiterhin ihr Gehalt und gelangen weiterhin in den Genuss der mit ihrer Funktion verbundenen Vorteile. Die Pauschal- oder Ausgleichsentschädigung wird von dem für die Entwicklungszusammenarbeit zuständigen Außenministerium bewilligt. Der Erklärung ist eine Bescheinigung der zuständigen anerkannten NGO beizufügen, welche die tatsächliche Teilnahme an der Mission, für welche der Urlaub bewilligt wurde, bestätigt. Die Pauschal- oder Ausgleichsentschädigung sowie den Arbeitnehmerbeitrag der Sozialversicherungen wird von dem für die Entwicklungszusammenarbeit zuständigen Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten bewilligt.