Die Gründungsversammlung abhalten Das Abhalten einer Gründungsversammlung zwischen den Gründungsmitgliedern ist rechtlich nicht bindend. Es gibt keine rechtlichen oder gesetzlichen Bestimmung da die Satzung des Vereines noch nicht erlassen worden sind. Falls eine Gründungsversammlung einberufen wird, so wird diese Versammlung von den Personen, die die Initiative für die Gründung des Vereins nahmen einberufen; es handelt sich um die Gründer. Die Einberufung richtet sich an alle Personen, die voraussichtlich bei der Gründung und der Verwaltung des Vereins teilnehmen möchten. Die Tagesordnung ist die Abstimmung der Entwurf der Satzung. Die Gründungsmitglieder stellen die Statuten, die sie ausgearbeitet haben, vor; sie tragen die Kommentare zusammen und gegebenenfalls ändern sie ihren Statutenentwurf vor der Abstimmung über den endgültigen Wortlaut der Satzung. Der Verein wird gegründet aus allen Mitgliedern, die die Statuten angenommen haben. Fertigen Sie eine Mitgliederliste am Tag der Gründungsversammlung. Wahl der Verwalter/Führungsebene Ob einer konstituierenden Generalversammlung abgehalten wurde oder nicht, ist es den Gründern vorbehalten, nach der Abstimmung über die Satzung des Vereines, um die Administratoren zu ernennen. Der Vorstand hält dann eine Vorstandssitzung und ernennt/wählt die verschiedenen Mandate im Vorstand gemäß den Statuten. Sie unternehmen die ersten Behördengänge, wie etwa die Eintragung und Veröffentlichung des Vereins beim Handelsregister und der Eröffnung eines Bankkontos auf den Namen des Vereins.