Bedingungen der Zulassung Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, erlässt der Staat dem Antragsteller eine Zulassung für die spezifische Aktivität. Diese Aktivitäten werden regelmäßig von den Ministerien kontrolliert. Im allgemeinen wird die Zulassung auf unbestimmte Dauer erteilt. Eventuelle Änderungen in den angebotenen Diensten müssen dem Staat innerhalb von 3 Monaten mitgeteilt werden und eine Abänderung/Anpassung der Zulassung muss beantragt werden. Änderungen im Personalbereich müssen auch mitgeteilt werden, es muss jedoch keine neue Zulassung beantragt werden soweit die neuen Mitglieder die Ehren und Qualifikationskriterien erfüllen. Eine Zulassung kann entzogen oder abgelehnt werden wenn die Kriterien nicht erfüllt sind. Diese Ablehnung erfolgt in Form eines ministeriellen Bescheids welcher im Amtsblatt (Mémorial) veröffentlicht wird. Die Ablehnung muss eine Begründung enthalten und kann nur nach einer Verwarnung welche den Interessenten ermahnt sich innerhalb einer gewissen Frist den Bedingungen zu fügen und einer persönlichen Anhörung erfolgen. Die Zulassung verliert ihre Gültigkeit 2 Jahre nach der Ausstellung und Nichtausübung der Aktivität. Gegen diese Entscheide kann man einen Widerspruch beim Verwaltungsgericht einlegen. Die Zulassungsnummern muss auf jedem offiziellen Dokument vermerkt sein. Die jeweiligen Ministerien sind für die Überwachung der konformen Einhaltung der Aktivitäten mit gesetzlichen und ordnungsgemäßen Bestimmungen verantwortlich. Jedes Ministerium benennt einen oder mehrere Beamte die diese Aufgabe überwacht und kontrolliert.