Im Rahmen der Gutscheine für außerschulische Kinderbetreuung eine Zulassung als sportliche Einrichtung beantragen Bei den anerkannten Dienstleistern handelt es sich ausschließlich um die vom Sportministerium zugelassenen Vereinigungen und Vereine. Zu den verschiedenen vom System der Gutscheine für außerschulische Kinderbetreuung (CSA) angebotenen Möglichkeiten zählt auch die Ermäßigung der Kosten für sportliche Aktivitäten. Bei den sportlichen Aktivitäten steht die Leistung des Gutschein-Systems dem Sportverein zu, der sich verpflichtet, die vereinnahmten Mittel für die sportliche Betreuung der Kinder zu verwenden. Voraussetzungen Um als Dienstleister im Rahmen des Gutschein-Systems für Kinderbetreuung zugelassen zu werden, muss der betreffende Sportverein: Mitglied eines vom für den Sport zuständigen Minister zugelassenen Sportverbands sein; sich vergewissern, dass die Betreuer der Kinder unter 13 Jahren oder der Grundschüler die vom für den Sport bzw. die Familie zuständigen Ministerium geforderten Qualifikationen besitzen; sich vergewissern, dass das Training und die Wettkämpfe bzw. Spiele in von den zuständigen öffentlichen Instanzen anerkannten Einrichtungen stattfinden. Außerdem muss sich der Sportverein verpflichten: im Laufe des jeweiligen Schuljahres regelmäßig sportliche Aktivitäten an den angegebenen Uhrzeiten und Orten anzubieten; alles daran zu setzen, um die Übereinstimmung mit den beschriebenen Anforderungen in Bezug auf die Betreuer und die Einhaltung des Terminplans der Übergangsmaßnahmen zu gewährleisten; dem Sport- und dem Familienministerium alle Informationen im Zusammenhang mit der Verwendung der Gutscheine zu liefern; die durch die Nutzung der Gutscheine vereinnahmten Mittel für die sportliche Betreuung der Jugend des jeweiligen Sportvereins zu verwenden. Zulassungsantrag Die Sportvereinigungen müssen einen formellen CSA-Zulassungsantrag an das Sportministerium richten. Die Unterzeichnung dieses Antrags bringt die Annahme der Zulassungsbedingungen mit sich und gilt als Einverständnis, diese innerhalb der geforderten Frist zu erfüllen. Nach Erhalt der CSA-Zulassung werden sie zu offiziellen Dienstleistern im Rahmen des Systems der Gutscheine für außerschulische Kinderbetreuung und erhalten Zugriff auf das elektronische System der Gutscheine. Am Ende eines jeden Schuljahres stellt jede Sportvereinigung eine Bescheinigung über die tatsächliche Teilnahme der Kinder aus und übermittelt diese an das Sportministerium (Teilnahmeschein kann online ausgefüllt werden). Die staatliche Beteiligung wird den Sportvereinen am Ende des Schuljahres überwiesen.