Verwaltung der Akten Jede Person die sich beim Handels- und Firmenregister (RCSL) eingetragen hat bekommt eine individuelle Akte in der sämtliche Dokumente verwahrt werden. Die individuellen Akten sind in Sektionen aufgeteilt. Die Sektion F behandelt die Vereine ohne Gewinnzweck, die Sektion G die Stiftungen und die Sektion H die Landwirtschaftlichen Vereine. Jede Person bekommt eine Registrierungsnummer. Die hinterlegten Daten werden in einer elektronischen Datenbank vereint und vom Zentrum für Informationstechnologien des Staates (Centre des technologies de l'information de l’Etat) verwaltet. Jede Eintragung und Einschreibung im Handelsregister wird datiert und abgezeichnet und bekommt eine Nummer welche auf den betreffenden Dokumenten vermerkt wird. Der Verwalter tätigt die Streichung der aufgelösten Vereine und Stiftungen laut Artikel 18 und 41 vom Gesetz von 1928. Der Verwalter muss auch mindestens einmal im Jahr das Register "säubern", aktualisieren. Die Öffentlichkeit der Akten ist vom Gesetz vorgesehen. Sie können gratis im Handelsregister eingesehen werden von jedem der einen solchen Antrag stellt. Der Verwalter des Handels- und Firmenregister muss auch beglaubigte Auszüge ausstellen zu den Angabe die sich in der Datenbank befinden und der hinterlegten Akten. Der Antrag auf ein Auszug wird mittels eines vorgedruckten Formulars oder einer elektronischen Datei getätigt. Eine Suche kann im Prinzip nur über den Namen, den Zweck oder die Eintragungsnummer erfolgen.