Liste vom Verwaltungsrat und der Mitglieder hinterlegen Liste des Verwaltungsrats und Angabe des Vereinssitzes sowie Änderungen (Artikel 3, Absatz 2) Beim Eintragen des Vereins im Handelsregister muss man den Namen, Vornamen und Wohnsitz der Verwalter angeben, sowie den Sitz des Vereins. Jede Änderung muss so schnell wie möglich im Sinne eines transparenten Geschäftslebens im Handelsregister eingetragen werden. Wenn diese Formalitäten nicht erfüllt wurden, so sind die Fakten welche sie enthalten nicht gegenüber von Drittpersonen einsetzbar wenn sie diesen Drittpersonen schadhaft sind. Liste der Mitglieder sowie Änderungen (Artikel 10) Eine Liste in alphabetischer Reihenfolge mit den Namen, Vornamen, Adressen und Nationalitäten der Mitglieder des Vereins muss innerhalb eines Monats nach der Veröffentlichung der Statuten im Handelsregister in doppelter Ausführung hinterlegt werden. Diese Liste muss jährlich aktualisiert werden und die Änderungen müssen in alphabetischer Reihenfolge angeben werden. Die Liste der Änderungen muss in doppelter Ausführung beim Handelsregister hinterlegt werden. Jede interessierte Person kann diese Liste gratis einsehen. Wenn die Statuten keine Angabe darüber machen innerhalb welcher Frist diese abgeänderte Liste hinterlegt werden muss, so beträgt sie 1 Monat nach der Schließung des Geschäftsjahres. Wenn die Statuten keine Angaben über das Geschäftsjahr machen, so nimmt man an, dass dieses 12 Monate dauert und in Anlehnung an die Geschäftswelt am 1.Januar beginnt und am 31.12. endet (1.1. - 31.12.); das Gesetz spricht auch mehrmals von "Geschäftsjahr" oder "Jahresbilanz". Wenn diese Formalitäten nicht erfüllt wurden, so sind die Fakten welche sie enthalten nicht gegenüber von Drittpersonen einsetzbar wenn sie diesen Drittpersonen schadhaft sind.