Mitglied eines Vereins sein Alle Personen, egal welche Nationalität sie haben, welche entschieden haben die Statuten einer Vereinigung anzunehmen und einen Mitgliedsbeitrag zu bezahlen, können Mitglied von einem Verein werden. Das Gesetz von 1928 besagt, dass alle Mitglieder ein gleiches Stimmrecht in der Generalversammlung haben (dass sie im Prinzip gleich sind) und dass alle Mitglieder zur Generalversammlung eingeladen werden müssen. In der Praxis wollen die Vereine oft zwischen "aktiven-effektiven Mitgliedern" welche sämtliche Rechte haben auch das Stimmrecht und "Ehrenmitglieder" welche eigentlich keine richtigen Mitglieder sind sondern den Verein lediglich mit ihrem Geld unterstützen und kein Stimmrecht haben unterscheiden. Eigentlich wäre eine solche Unterscheidung nicht möglich weil jeder der den Beitrag bezahlt und sich den Statuten unterwirft das gleiche Stimmrecht hat und Mitglied des Vereines wird. Um Diskussionen/Schwierigkeiten zu vermeiden, ist den Vereinen geraten nur eine Kategorie von Mitgliedern vorzusehen in den Statuten, und zwar "vollwertige" welche ein Stimmrecht haben. Aber auch die Möglichkeit für den Verein von sogenannten Gönnern unterstützt zu werden und dass diese Personen diese oder jene Begünstigungen (Einladung zur Generalversammlung, ...) die Sympathisanten erhalten. Die Mitglieder einer Vereinigung sind jederzeit frei sich aus dem Verein zurückzuziehen indem sie ihren Rücktrittgesuch an den Verwaltungsrat senden. Ein Mitglied kann aber auch sein Statut verlieren wenn es seinen Beitrag nicht innerhalb der vorgesehen Frist begleicht (wenn die Satzungen keine Frist vorsehen so sind es 3 Monate nach der Fälligkeit). Das Ausschließen eines Mitglieds ist nur möglich in den von den Satzungen vorgesehenen Fällen und mittels mehrheitlicher (2/3 der Stimmen) Entscheidung der Generalversammlung.