Grundkenntnisse vom Arbeitsrecht Ratschlag : Es sei den Vereinen geraten die Arbeitsverträge von einem Juristen prüfen zu lassen da die Verantwortung für die Vereine welche Personen beschäftigen aber auch für die Mitglieder des Verwaltungsrates schon sehr groß ist. Der Arbeitsvertrag - Stichwörter Die Form? schriftlich, in doppelter Ausführung Wer unterschreibt? Im Prinzip der Präsident vom Verwaltungsrat Wann? spätestens am Tag des Arbeitsbeginns Dauer? befristet (zwecks Erfüllen einer bestimmten Aufgabe) oder unbefristet Probezeit? ist möglich, muss aber in dem Vertrag schriftlich vorgesehen sein spätestens bei Arbeitsantritt; zwischen 2 Wochen und 6 Monaten, Maximum 3 Monate bei den Personen welche keinen CATP haben Beendigung des Arbeitsvertrags Es gibt drei Art und Weisen, um einen Arbeitsvertrag zu kündigen: Fristlos bei extremem Fehlverhalten - mit motiviertem Einschreiben bei der Post- mit Kündigungsfrist, mit Einschreiben bei der Post, Dauer der Frist: 2 Monate <5 Jahre / 4 Monate (5-10 Jahre) / 6 Monate (10 Jahre mindestens) Beendigung im beidseitigen Einverständnis, in doppelter Ausfertigung schriftlich unterschrieben von Arbeitnehmer und Arbeitgeber Der Lohnzettel Am Ende des Monats, übergibt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mit der Überweisung eine exakte Abrechnung der Arbeitsperiode, der Arbeitsstunden und des Stundenlohns (es sind Geldstrafen bei Fehlverhalten vorgesehen). Der Verein muss sein Personal wie jeder andere Arbeitgeber auch bei den Sozialversicherungen anmelden. Die Sozialversicherungen stellen vorgefertigte Formularen für die Anmeldung zu Verfügung. Fachkraft für Arbeitssicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Gemäß der Großherzoglichen Verordnung vom 9. Juni 2006, muss jeder Arbeitgeber unter seinen Arbeitnehmern mindestens einen zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (travailleur désigné) ernennen. Diese kümmert sich um die Prävention und den Schutz vor beruflichen Risiken im Unternehmen. Der ernannte Arbeitnehmer muss innerhalb von 12 Monaten nach seiner Ernennung bestimmte Bedingungen in Bezug auf Qualifikation, Schulung und Erfahrung erfüllen. Jeder Arbeitgeber muss Fachkräfte für Arbeitssicherheit ernennen, die er frei wählen kann. Es ist jedoch ratsam, niemanden gegen seinen Willen zu ernennen. Die Anzahl der zu ernennenden Fachkräfte für Arbeitssicherheit hängt von der Anzahl der Arbeitnehmer im Unternehmen, der Anzahl von möglichen risikobehafteten Arbeitsplätzen und dem Tätigkeitsbereich des Unternehmens ab. Er kann: entweder einen oder mehrere Fachkräfte für Arbeitssicherheit unter seinen Arbeitnehmern wählen; oder selbst die Rolle der Fachkraft für Arbeitssicherheit übernehmen, wenn er weniger als 50 Arbeitnehmer beschäftigt und die Bedingungen in Bezug auf Qualifikation und Erfahrung erfüllt; oder externe Dienstleister oder Personen nutzen, falls keine ausreichenden internen Ressourcen vorhanden sind oder um die interne Dienste des Unternehmens zu ergänzen. Verlässt eine Fachkraft für Arbeitssicherheit das Unternehmen, muss der Arbeitgeber sie innerhalb von 2 Monaten ersetzen. Solange er keinen Ersatz ernannt hat oder dieser die erforderlichen Bedingungen - insbesondere in Bezug auf die Schulung - noch nicht erfüllt, kann er die Rolle der Fachkraft für Arbeitssicherheit während höchstens 12 Monaten selbst übernehmen.